Neue Sicherheitsvorgaben bei Beantragung eines Praxisausweises

30.03.2023 – Für die Ausgabe von Praxisausweisen zur Nutzung der Telematikinfrastruktur gelten ab dem 3. April neue Sicherheitsanforderungen. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die eine neue oder eine Folge-SMC-B-Karte beantragen, müssen dann ein sogenanntes sicheres Identifizierungsverfahren durchlaufen. Dies fordert die gematik. KBV – Neue Sicherheitsvorgaben bei Beantragung eines Praxisausweises